Haus- & Badeordnung, Saunaordnung, Gruppeninformation

Haus- & Badeordnung

Die Haus-und Badeordnung (HBO) dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Bades und ist somit im Interesse aller Badegäste. Mit Betreten des Bades tritt für den Besucher die HBO in Kraft, ergänzend dazu gilt die Saunaordnung. Das Erlebnisbad AQUA MARIEN ist ein Nichtraucherbad.

§ 1 Badbenutzung

1. Die Benutzung aller Einrichtungen des Bades ist mit Ausnahme des Foyers nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
2. Grundsätzlich ist die Benutzung aller Einrichtungen des Bades während der Öffnungszeiten jedermann gestattet. Ausgenommen davon sind jedoch Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen, sonstigen Anstoß erregenden Krankheiten und die unter starkem Alkoholeinfluss stehen.
3. Kinder unter 7 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Gleiches gilt für Jugendliche unter 14 Jahren für den Saunabereich.

§ 2 Betriebs-und Badezeiten

1. Die Bade-und Saunazeit endet 15 Minuten vor Betriebsschluss.
2. Die Badezeit gilt vom Erhalt des Schlüssels bis zum Verlassen des Bades durch das an der Kasse befindliche Drehkreuz.
3. Die Öffnungszeiten sind im Foyer durch Aushang bekanntgegeben. Die Badleitung kann bei starkem Besuch oder aus anderen Gründen (Unfall, Gewitter, usw.) allgemein oder für bestimmte Bereiche die Badezeiten beschränken. Bei besonderen Anlässen (Veranstaltungenusw.) kann sie auch die Betriebszeiten verändern.

§ 3 Haftung

1. Es wird weder für Schäden gehaftet, die durch Zuwiderhandlungen gegen die HBO entstanden sind, noch für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung, Geld, etc.. Wertgegenstände können in den dafür vorgesehenen Wertfachanlagen aufbewahrt werden.
2. Jeder Unfall oder Verlust ist dem aufsichtführenden Personal unverzüglich anzuzeigen.
3. Besonders der Verlust eines Wertfach-oder Garderobenschrankschlüssels ist wegen Diebstahlgefahr sofort dem Personal zu melden. Wird der Schlüssel nicht wiedergefunden, so ist an der Kasse gegen Quittung eine Verlustgebühr lt. gültiger Preisliste zu hinterlegen. Bei Wiederauffinden des Schlüssels innerhalb einer Woche wird dieser Betrag zurückerstattet.
4. Es wird gebeten, gefundene Gegenstände sofort beim Personal abzugeben. Mit Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

§ 4 Verhalten im Bad

1. Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird er um sofortige Mitteilung an das Personal gebeten.
2. Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch verletzt werden.
3. Die Umkleidekabinen dienen nur zum Aus-und Ankleiden. Die Kleidung ist in den Garderobenschränken unterzubringen und zu verschließen. Die Ablage der Kleidung im Badebereich ist nicht gestattet.
4. Der Aufenthalt im Badteil und den dazugehörigen Einrichtungen ist nur barfuß oder mit Badeschuhen gestattet. Das Tragen geeigneter Badebekleidung ist erforderlich.
5. Vor der Benutzung des Bades hat jeder Badegast im Duschraum unbekleidet eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art ist untersagt.
6. Der Betrieb von Rundfunkgeräten und Musikinstrumenten, das Mitbringen von Tieren und das Verwenden von Glasgegenständen außerhalb des Foyers und des Gastronomiebereiches ist nicht erlaubt.
7. Bei Benutzung der Rutschen einschließlich des „Crazy Rivers“ sind die Hinweise auf den gesonderten Beschilderungen zu beachten. DasBad übernimmt keinerlei Haftung für Schäden.
8. Das Schwimmerbecken und der Schwimmerteil des Wellenbeckens dürfen nur von Schwimmern genutzt werden.
9. Das Springen vom Beckenrand, andere unterzutauchen, in das Becken zu stoßeno. ä., jede Verunreinigung des Wassers und jegliches Ballspielen ist verboten.

§ 5 Hausverbot

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die HBO und bei Missachtung der Anweisungen unserer Mitarbeiter kann Hausverbot erteilt werden!

§ 6 Wünsche & Beschwerden

Wünsche, Beschwerden und Änderungsvorschläge können sowohl beim Personal als auch bei der Badleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Für Ihre Anmerkungen liegt an der Rezeption ein Gästebuch bereit.

gez. Mike Kirsch, Geschäftsführer                                 gez. Rico Rother, Badleiter
Stadtwerke Marienberg GmbH                                       Erlebnisbad AQUA MARIEN

Saunaordnung

Für den Saunabereich gilt ergänzend zur Haus-und Badeordnung die Saunaordnung. Der Saunabereich gilt als FKK-Bereich; die Benutzung aller Saunakabinen und Wasserbecken hat unbekleidet zu erfolgen. Außerdem wird das Tragen von Badeschuhen empfohlen (außer in den Saunakabinen).

§ 1 Körperreinigung

1. Vor Beginn des Saunabadens ist unbekleidet eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Empfehlung: Gründlich abtrocknen!
2. Vor Benutzung der Tauch-und Abkühlbecken ist der Körper durch Abduschen zu reinigen.

§ 2 Verhalten in den Saunakabinen

1. Die Benutzung der Trockensaunen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke ist zu vermeiden. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik oder Papier dürfen nicht mitin die Kabinen genommen werden. Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Das Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Kabinen ist untersagt.
2. Die Saunakabinen sind grundsätzlich barfuß zu betreten.
3. Aufgrund der hohen Temperaturen in den Saunakabinen (40 ° C am Fußboden, bis zu 100 ° C an der Decke) ist entsprechende Vorsicht geboten. Es ist zu unterlassen,den Ofen zu berühren oder andere Einrichtungen und Gegenstände wie Thermometer, Thermostate u.ä. zu verstellen.
4. Vorsicht ist ebenfalls geboten beim Hinauf-und Hinabsteigen der einzelnen Stufen wegen erhöhter Rutschgefahr.
5. Jeder Saunabenutzer hat in den Kabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
6. Aufgüsse werden grundsätzlich nur vom Saunapersonal durchgeführt.
7. Die Herstellung der Aufgussmittel durch Saunagäste, das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen ist verboten. Ebenso streng untersagt ist das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen. Die eigene Sicherheit sowie das Leben der anderen Saunagäste wird gefährdet, wenn sich solche Substanzen am Ofen entzünden und zu Saunabränden führen. Eine Haftung für Schäden durch falsches Verhalten wird aufkeinen Fall übernommen.
8. Die Saunakabinen sind ruhig zu verlassen. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem eigenen Behagen.

§ 3 Verhalten im Außenbereich

1. Es wird dringend empfohlen, nach dem Aufenthalt in den Saunakabinen den Außenbereich aufzusuchen. Dort sollte sich nur mit ruhigen Schritten bewegt werden.
2. Es ist auf eine ruhige Ein-und Ausatmung zu achten.
3. Lärmen sowie die Verschmutzung des Außenbereiches ist untersagt.
4. Im Winter ist auf veränderte Wettereinflüsse zu achten. Daher sollten die Bewegungen auf erhöhte Glättebildung eingestellt sein.

§ 4 Verhalten im Saunabereich

1. Die Benutzung von Kaltwasserduschen sollte nach den Ratschlägen des Saunapersonals erfolgen. Das Bespritzen anderer Saunagäste sowie das Einspringen in das Tauchbecken ist nicht gestattet.
2. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung aller Becken sowie der Stühle und Liegen nicht angewendet werden.
3. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
4. Die Benutzung des Fußwärmebeckens und des Fußwechselbeckens dient der Erwärmung der Füße. Die Füßereinigung oder das Baden in den Becken –auch durch Kinder –ist untersagt.
5. Die Benutzung von Gegenständen aus Glas sowie das Mitnehmen von Gläsern, Geschirr und Stühlen ausdem Saunabereich ist nicht gestattet.

§ 5 Verhalten in der Saunabar

1. Die Saunabar ist ein Selbstbedienungsbereich, welcher aus hygienischen Gründen nur mit Bademantel oder Handtuch zu betreten ist.
2. Das Mitbringen von Speisen undGetränken sowie das Reservieren von Stühlen ist untersagt.

§ 6 Verhalten im Ruheraum

1. Im Ruheraum darf nicht laut gesprochen werden. Der Saunagast hat alles zu unterlassen, womit er die übrigen Besucher stören könnte.
2. Die Benutzung der Liegen ist nur mit Bademantel oder mit einem den Körper bedeckenden Badetuch gestattet.

§ 7 Nutzung von Medien

1. Zum Schutz vor unerlaubten Bild-und Tonaufnahmen ist das Telefonieren, Fotografieren und Filmen in der Sauna verboten. Elektronische Medien (z.B. Smartphones, Tablets u.Ä.) dürfen nicht genutzt werden.
2. Musikinstrumente, Ton-und Bildwiedergabegeräte und andere Medien dürfen nicht benutzt werden, wenn diese andere Saunagäste belästigen.

gez. Mike Kirsch, Geschäftsführer                                 gez. Rico Rother, Badleiter
Stadtwerke Marienberg GmbH                                       Erlebnisbad AQUA MARIEN

Gruppeninformation

Wir bieten Gruppen ab 10 Personen einen ermäßigten Gruppentarif für das Bad an und möchten Ihnen mit den folgenden Hinweisen helfen, Ihren Besuch in unserem Hause so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.

1. Die Haus und Bade-sowie die Saunaordnung gilt im gesamten Haus. Zur näheren Information hängen beide Ordnungen im Foyer des Bades aus. Es ist besonders auf gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen zu achten.
2. Der Leiter der Gruppe meldet die Gruppe an der Kasse an und bezahlt das jeweilige Entgelt. Auf Wunsch stellt das Kassenpersonal eine zusätzliche Quittung aus, welche beim Verlassen des Bades an der Kasse verlangt werden kann.
3. Nach dem Benutzen der Duschanlagen kann der Gruppenleiter einem anwesenden Schwimmmeister oder Rettungsschwimmer mündlich die Gruppenstärke und die geplante Aufenthaltsdauer mitteilen. Besonders wichtig sind hierbei Informationen über eventuelle Besonderheiten der Besuchergruppe (z. B. Nichtschwimmer oder behinderte Personen). Auf Wunsch kann eine Durchsage von wichtigen Informationen für die Gruppe (z. B. Zeitpunkt zum Verlassen des Bades) durch den Schwimmmeister erfolgen.
4. Der Leiter der Gruppe hat vor Badebeginn alle Gruppenmitglieder über die Besonderheiten des Bades zu unterrichten und auf eventuelle Gefahrenquellen hinzuweisen.
5. Während des gesamten Badaufenthaltes hat der Gruppenleiter eine Aufsichtspflicht, welche durch die anwesenden Schwimmmeister oder Rettungsschwimmer nicht aufgehoben wird (kein Saunabesuch als Aufsicht möglich). Eine Zusammenarbeit zwischen dem hauseigenen Aufsichtspersonal und den Gruppenleitern ist aus Sicherheitsgründen von beiden Seiten anzustreben.
6. Das Springen und Rutschen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und in den vorgeschriebenen Verhaltensformen gestattet. Bei Verstoß gegen diese Richtlinien können von den Aufsichtskräften Verwarnungen ausgesprochen werden. Grobe Verstöße werden mit einem Bade-bzw. Hausverbot geahndet.
7. Unfälle sind unverzüglich beim Schwimmmeister zu melden. Dort erfolgt eine Erstversorgung und die schriftliche Aufnahme des Unfalls.
8. Die einzelnen Gruppenmitglieder dürfen nur den im Tarif gelösten Bereich (Bad) benutzen. Beim Betreten der Sauna (Berühren des Lesers am Saunadrehkreuz mit dem Schlüsselchip) wird der Saunazuschlag und bei Zeitüberschreitung die lt. Preisliste ausgewiesene Nachzahlung fällig. Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen (z. B. Speisen, Getränke, Solarien, Spielmünzen) wird ebenfalls auf den Schlüsselchip gebucht und an der Ausgangskasse abkassiert.
9. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Gebühr von 45,00 € erhoben. Informieren Sie den Schwimmmeister bzw. das Kassenpersonal sofort nach Bekanntwerden des Verlustes.

Wir wünschen allen Gruppen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause und viel Spaß beim Baden.
Ihr Team vom AQUA MARIEN

Ergänzung der Haus-und Badeordnung (Corona-Pandemie)

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Erlebnisbades AQUA MARIEN und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus-undBadeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus-und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen
(3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie Bereiche, für die maximale Personenzahlen ausgewiesen sind (z.B. Becken, Saunen, Sanitäranlagen)nach deren Nutzung unverzüglich.
(5) Verlassen Sie das Erlebnisbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschen-ansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen, bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus-und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
(9) Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten-und Nies-Etikette).
(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) Dusch-und WC-Bereiche dürfen nur betreten werden, wenn die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist. Warten Sie, es gilt das Prinzip „One out, one in!“
(3) In den Schwimm-und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimm-und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils inder Mitte der Bahn geschwommen werden. Achten Sie auch im Wasser auf den Mindestabstand.
(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands-sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung von Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken,Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.
(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.