Zutritt & Öffnungszeiten

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Aktuelle Regelungen

Zutritt zum Waldbad Rätzteich haben nur Personen, die ein negatives Corona-Testergebnis einer offiziellen Stelle (z.B. DRK-Testzentrum, Apotheke, o.ä.) vorweisen können, das beim Betreten nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
(1) die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2  verfügen oder

(2) die von einer SARS-CoV-2-Infektion vollständig genesen sind.

 

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung erfolgt ist und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

 

Als genesen gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, nachweisen können.

Satz 1 gilt nicht für Personen, die mindestens ein Symptom nach § 23 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 zeigen, das auf eine Infektion mit SARS CoV-2 hinweist.

 

Zur Nachweisführung genügt die Gewährung der Einsichtnahme in die Test- oder Impfnachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original.

 

Ferner müssen die Gäste die Kontaktverfolgung nach § 6 der sächs. Corona-Schutz-Verordnung akzeptieren und ein entsprechendes Formular ausfüllen.
 

Um den Einlass ins Waldbad Rätzteich zu beschleunigen, können Sie das Formular zur Kontaktverfolgung gern schon beim Verlassen für Ihren nächsten Besuch mitnehmen oder einfach zuhause herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.


Download Formular zur Kontaktverfolgung

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Aktuelle Regelungen

  • Die Testpflicht für den Besuch von Freibädern ist seit dem 16.06.2021 entfallen.
  • Es ist im gesamten Gelände auf den allgemein üblichen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu achten.
  • In Bereichen mit vielen Personen auf engerem Raum (z. B. Kasse, Imbiss, WC) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Aufgrund der beschränkten Besucherzahl kann es zu Wartezeiten am Einlass kommen.
  • Alle Gäste müssen bei jedem Besuch die Kontaktverfolgung nach § 6 der sächs. Corona-Schutz-Verordnung akzeptieren und ein entsprechendes Formular ausfüllen.

 

Um den Einlass ins Waldbad Rätzteich zu beschleunigen, können Sie das Formular zur Kontaktverfolgung gern schon beim Verlassen für Ihren nächsten Besuch mitnehmen oder einfach zu Hause herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.


Download Formular zur Kontaktverfolgung

Öffnungszeiten

Das Waldbad Rätzteich ist vom 25.05. bis zum 08.09.2024 geöffnet.

Täglich

11:00 - 19:00 Uhr Badebetrieb

An Wochenenden und vom 19.06. - 01.09.

10:00 - 20:00 Uhr Badebetrieb

Bei schlechter Witterung bleibt das Waldbad geschlossen. Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise.

Telefon: 03735/6698845


Zutritt zum Freibad Rätzteich

Unser beliebter Rätzteich ist zwar an die Form eines natürlichen Gewässers angelehnt, ist aber dennoch ein aufwendig betriebenes Freibad.

Das Gelände ist durch einen Zaun vor unbefugtem Zutritt geschützt und das Betreten ist außerhalb der Öffnungszeiten untersagt.